Björn´s Kostbar – Björn d´Anna
Ravardistraße 19
46399 Bocholt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Björn´s Kostbar – Björn d´Anna und seinen Kunden, insbesondere über die Belieferung von Speisen und Getränken, die Vermietung von Geschirr, Möbeln und Equipment sowie die Gestellung von Personal und sonstigen Dienstleistungen, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung.
Alle Lieferungen, Leistungen und Vermietungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Die dem Auftraggeber überlassene Preisliste ist unverbindlich. Es gelten die Preise des jeweils individuell erstellten Angebots. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
Bestellungen sollten so früh wie möglich erfolgen, spätestens jedoch 7 Werktage vor der Veranstaltung.
Unsere Preise für Speisen gelten ab einer Mindestpersonenzahl von 15 Personen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Personenzahl im Angebot angegeben ist. Lieferungen unter 15 Personen sind in Ausnahmefällen gegen einen entsprechenden Zuschlag möglich.
Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter wird auf Grundlage unserer Erfahrung festgelegt. Wird diese Anzahl auf Wunsch des Auftraggebers reduziert, kann kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung garantiert werden. Eine vom Auftraggeber gewünschte Mindestanzahl an Personal ist gesondert zu vereinbaren.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. In Angeboten angegebene Arbeitsstunden und Verbrauchsmengen stellen Schätzungen dar. Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie die tatsächlich verbrauchten Mengen. Abweichungen sind aufgrund des individuellen Veranstaltungsverlaufs möglich.
Bruch oder Verlust von geliefertem Equipment wird zum aktuellen Zeitwert gesondert berechnet. Diese Kosten können nicht Bestandteil des Angebots sein, da sie erst während der Veranstaltung entstehen.
Der Auftraggeber kann die Verbrauchsmengen am Ende der Veranstaltung kontrollieren oder auf der Verbrauchsliste gegenzeichnen. Erfolgt keine Gegenzeichnung, gilt die Verbrauchsliste der Serviceleitung oder des Logistikers.
Getränkepauschalen gelten ausschließlich für den Verzehr während der Veranstaltung. Die Mitnahme oder Überlassung von Getränken nach Veranstaltungsende wird gesondert berechnet.
Wir liefern an allen Tagen im Jahr, ausgenommen Heiligabend und Neujahr.
An Sonn- und Feiertagen, an Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester liefern wir ab einer Mindestpersonenzahl von 25 Personen. Bei geringerer Personenzahl wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Zusätzlich fällt an diesen Tagen ein Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 15 % an.
Ab einem Auftragswert von 150 Euro liefern wir bis zu 30 km (Hin- und Rückfahrt) frei Haus. Die Kilometerfreigrenze kann je nach Auftragsvolumen erhöht werden und wird im Angebot mitgeteilt.
Sollte es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen, wird eine Toleranz von 30 Minuten eingeräumt.
Unsere Preise beinhalten keine Reinigungs- und Rückholkosten. Geschirr, Besteck, Gläser, Platten, Warmhaltegeräte sowie sonstiges Equipment sind gereinigt spätestens am zweiten Tag nach Erhalt zurückzubringen.
Auf Wunsch übernehmen wir Reinigung und Abholung gegen eine Pauschalgebühr nach vorheriger Absprache. Es dürfen keine harten Schwämme oder aggressiven Reinigungsmittel verwendet werden.
Ein Angebot wird verbindlich, sobald uns eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers vorliegt. Diese kann per Brief, E-Mail oder Telefax erfolgen. Bis zum Eingang der Auftragsbestätigung sind Angebote freibleibend, ein Rücktritt ist jederzeit möglich.
Die endgültige Gästezahl ist uns spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Reduziert sich die Teilnehmerzahl danach, sind die daraus resultierenden Minderumsätze vom Auftraggeber zu tragen.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gemeldeten Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Gäste erscheinen. Bei einer Überschreitung der Gästezahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Bei Pauschalangeboten wird die Gästezahl vor Ort abgeglichen, Abweichungen werden nachberechnet.
Bei Stornierung einer verbindlich zugesagten Veranstaltung gelten folgende Stornogebühren:
14 Tage vor Veranstaltung: 50 %
5 Tage vor Veranstaltung: 100 %
des Auftragswertes
Bei nach Verbrauch abgerechneten Veranstaltungen wird die Stornogebühr auf Basis des geschätzten Umsatzes berechnet. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Anbieter.
Speisen, Waren und Mietgegenstände sind bei Anlieferung unverzüglich zu prüfen. Mängel sind sofort oder zumindest zeitnah anzuzeigen, damit während der Veranstaltung reagiert werden kann. Erfolgt keine Beanstandung, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums sowie zur Vermeidung von Schäden zu treffen. Auf besonders empfindliches Inventar ist ausdrücklich hinzuweisen.
Bei Beschädigung oder Verlust von Mietgegenständen haftet der Auftraggeber. Die Mietkosten sind bis zur Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung weiter zu zahlen.
Für Leistungen von vermittelten Fremdbetrieben haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Auswahl. Eine Haftung für selbst mitgebrachte Speisen und Getränke ist ausgeschlossen.
Mietgegenstände dürfen ausschließlich zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen oder bei Gefahr zurückzunehmen. Gelieferte Waren und Transportmittel bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bei Veranstaltungen, bei denen Björn´s Kostbar das Bewirtungsrecht innehat, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Bei Verstößen behalten wir uns vor, die Speisen und Getränke zu entfernen oder eine Umsatzausfallentschädigung zu berechnen.
Je nach Veranstaltungsgröße behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu verlangen. Diese muss spätestens in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sein.
Anzahlungen vom Nettoauftragswert zuzüglich MwSt.:
ab 1.000 Euro Umsatz: 25 %
ab 2.500 Euro Umsatz: 50 %
ab 5.000 Euro Umsatz: 75 %
Die Zahlung kann bar bei Lieferung oder Rückgabe des Equipments oder per Überweisung erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Der Verzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels ein.
Kundendaten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung gespeichert und vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.
Die Anmeldung von Musikveranstaltungen bei der GEMA obliegt dem Auftraggeber. Anfallende Gebühren trägt ausschließlich der Auftraggeber.
Ansprüche des Auftraggebers verjähren bei Unternehmern innerhalb von 12 Monaten, ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen.
Erfüllungsort ist Bocholt.
Gerichtsstand ist Bocholt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.